Nimmerland Theaterproduktion Hannover


§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Nimmerland Theaterproduktion - Thomas Lange
(im folgenden „Nimmerland“) und den Schulen, Theatern, Einzelkunden und Kulturämtern (im folgenden „Vertragspartner“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Nimmerland und Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn, es stimmt ihnen ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch ein Angebot zustande, das Nimmerland an den Vertragpartner per Email, Fax oder Brief sendet und das durch den Vertragspartner per Mail, Brief oder Fax rückbestätigt wird.

2.2 Zusätzliche Vereinbarungen brauchen für ihre Gültigkeit die Schriftform und beidseitige Bestätigung.

§ 3 Abrechnung und Zahlung

3.1 Für die Abrechnung legt Nimmerland die vereinbarte Zuschauerzahl zugrunde.

3.2 Sind mehr Zuschauer als vereinbart bei der Aufführung gewesen, so hat der Vertragspartner die Verpflichtung Nimmerland innerhalb von drei Tagen nach der Aufführung darüber in Kenntnis zu setzen. Für die Zuschauer, die über der vereinbarten Zuschauerzahl lagen, gilt entsprechend der vereinbarte Kartenpreis und wird von Nimmerland in Rechnung gestellt.

3.3 Sind weniger Zuschauer aus Krankheitsgründen als vereinbart bei der Aufführung gewesen, so muss der Vertragspartner Nimmerland innerhalb von drei Tagen in Kenntnis setzen, damit eine Reduzierung der Zuschauerzahl für die Rechnungsstellung möglich ist. Maximal gestattet Nimmerland eine Reduzierung der vereinbarten Zuschauerzahl um 5%. Bei Vorauszahlung der Aufführungsgage kann innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsende das Kartenkontigent um 10% reduziert werden. Dazu steht ein Online-Formular zur Verfügung.. Liegt allerdings die reduzierte Rechnungssumme unter der Mindestpauschale, so gilt die Mindestpauschale.

3.4 Ist eine Pauschale für die Aufführung vereinbart worden, so ist keine Reduzierung des Pauschalpreises möglich.

3.5 Die Aufführungsgage ist innerhalb von 14 Tagen nach der Aufführung zur Zahlung fällig.

3.6. Bei Vorauszahlung der Aufführungsgage bis spätestens zwei Monate vor Aufführungsdatum (Zahlungseingang) wird der Preis pro Kind um 0,50 € reduziert. Die Reduzierung der Mindestgage beträgt 75€.

§ 4 Stornierung einer Buchung

4.1 Eine Stornierung muss schriftlich per Brief oder Email erfolgen. Bei Stornierung einer Buchung fallen Ausfallkosten an, die wir wie folgt in Rechnung stellen müssen:

Die Händlerin der Worte
Der kleine Zahlenteufel
Die 9. Sinfonie der Tiere
Hexe Huckla
Peterchens Mondfahrt

4.2 Die vereinbarte Aufführungsgage errechnet sich aus dem vereinbarten Preis pro Zuschauer und der vereinbarten Zuschaueranzahl oder aus der vereinbarten Aufführungspauschale.

4.3. Fällt die Aufführung aufgrund höher Gewalt aus, wird zwischen den Vertragspartnern ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Gründe höherer Gewalt sind u.a. Krankheit des Schauspielers, Unfall, extreme Wetterverhältnisse, vorübergehende Schließung der Schule.


§ 5 Nimmerland Partnerschaft

5.1 Schulen bietet Nimmerland eine Partnerschaft an. Die Partnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 3 Jahre. Sie kann jährlich, erstmalig zum Ende des 3. Jahres, von beiden Vertragspartner jederzeit gekündigt werden.

5.2 Während der Partnerschaftzeit hat die Schule das Recht, den Kartenpreis pro Person um 1 € vergünstigt zu bekommen.

5.3 Die Partnerschaft kostet 0,20 € pro Schüler und Jahr. Die Partnerschaftsgebühr ist jährlich nach Rechnungsstellung fällig.

5.4 Eine Buchungsverpflichtung seitens der Schule besteht nicht.

§ 6 Auf-und Abbau

6.1 Nimmerland muss spätestens 2 Stunden vor der Aufführung - für den Aufbau - der Zugang zu der Spielstätte gewährt werden, ansonsten kann sich der Vorstellungsbeginn verzögern.

6.2 In der Regel wird für den Abbau nach der letzten Vorstellung 1.5 Stunden Zeit benötigt.

6.3 Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.

§ 7 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen

7.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen für kommerzielle Verwertungen nicht gestattet.

7.2 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen für die Dokumentation der Vorstellung gegenüber Eltern oder für die schulische Internetseite sind erlaubt.

§ 8 Haftung / Schadensersatz

8.1 Nimmerland übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern Nimmerland nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

8.2 Die Veranstaltungen werden von der Schule bzw. Kulturämtern oder Theatern durchgeführt. Für den Rahmen dieser Veranstaltungen und deren Durchführung haftet der Veranstalter.

§ 9 Datenschutz

9.1 Nimmerland ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Vertragspartners im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

§ 10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

10.1 Es gilt deutsches Recht.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Nimmerland und Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Hannover.

10.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.